Fördermittel für den Breitband-Ausbau werden nur zögerlich abgerufen
Jährlich stellt der Bund GAK (Gemeinschaftsaufgabe Entwicklung der Agrarstrukturen und Küstenschutz) Fördermittel für den Breitband-Ausbau in nicht oder unterversorgten ländlichen Gebieten (durchschnittlich weniger als 1Mbit/s) in Höhe von 16,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen aus dem GAK-Programm sind allerdings eng und die Beantragung recht komplex, so dass nur wenige Kommunen Förderanträge ohne externe Hilfe erstellen können. Viele Kommunen stellen keinen Antrag, da maximal 2 MBit/s für den Ausbau in einer für den Förderantrag erforderlichen Technologie- und Anbieter-neutralen Ausschreibung gefordert werden dürfen. Da die Förderungen sich auf den ländlichen Raum beziehen, werden solche Kommunen nicht gefördert, die nicht zur ländlichen Kulisse zählen. Der Breitbandausbau für Gewerbegebiete ist ebenfalls eigentlich nicht vorgesehen. Aber wenn glücklicherweise ein an zu bindender landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe ist, kann ein Gewerbegebiet nebenbei auch mit erschlossen werden. Technologie- und Anbieter-Neutralität ist unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs notwendig, aber ohne eine Perspektive auf eine Bandbreiten-Erhöhung auf mindestens 16, mittelfristig auch 50 MBit/s hilft dies nicht weiter zu einer zukunftssicheren Lösung.
Auch ohne diesen Aspekt stehen Aufwand und Förderung für viele Kommunen anscheinend nicht in einem vernünftigen Verhältnis, denn der Abfluss der Mittel erfolgt nur zögerlich. So sind im letzten Jahr kaum Fördermittel abgerufen worden und der Fördertopf ist in 2009 durch einen Übertrag aus dem Vorjahr um fast 100 % auf 32,9 Mio. Euro angewachsen. Das erinnert an den Jackpot beim Lotto. Auch in diesem Jahr werden die Fördermittel vermutlich wieder nicht ausgeschöpft und da die verbleibenden Mittel in das Jahr 2010 übertragen werden, steigt der Fördertopf vermutlich auch im Jahr 2010 weiter.
Auf der Basis dieser Erfahrungen ist für Ende 2009 eine Überarbeitung der Förderbedingungen geplant. Das Programm sollte eigentlich 2010 auslaufen und auch die Breitbandstrategie der Bundesregierung hat noch im Frühjahr 2009 die Schließung der letzten « weißen » Flecken für 2010 angekündigt. Da dieses Ziel nicht mit einer Umsetzungsstrategie untermauert wurde, ist abzusehen, dass auch Ende 2010 noch unterversorgte Regionen vorhanden sein werden. Die Überarbeitung des GAK-Programms sieht jetzt konsequenterweise eine Verlängerung der Förderung bis 2013 vor. Damit ist wohl auch klar, dass die Bundesregierung heute davon ausgeht, dass die letzten nach heutiger Definition unterversorgten Regionen erst 2013 ausgebaut werden sein. Wann wird dann wohl das Ziel für 2014 mit einer Versorgung von 75 % der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s erreicht werden?
Eine Förderung mit öffentlichen Mittel ist grundsätzlich gut, wenn es ein Marktversagen gibt. Im Falle des Breitband-Ausbaus scheint es allerdings eher negativ gewirkt zu haben. Die Investitionen in den Infrastruktur-Aufbau sind durch die Förderung auf jeden Fall nicht gestiegen. Manche Netzbetreiber haben ihren Fokus auf erzielbare Fördermittel gelegt und es ist zu vermuten, dass die als Wirtschaftlichkeitslücken ausgewiesenen Beträge durch die Aussicht auf Förderung nicht kleiner geworden sind. Auf jeden Fall hat die Einführung der Förderung viele Entscheidungen zum Ausbau verschoben, so dass der Ausbau eher ins Stocken geraten ist. Da hilft es vermutlich auch wenig, wenn der maximale Förderbetrag ab Anfang 2010 von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht wird. Bereits im Frühjahr haben viele Bundesländer die Förderbedingungen erweitert, so dass die Förderquote von 60 auf 90 % gestiegen ist. Auch können in der Regel mehr als eine Maßnahme in einer Kommune gefördert werden. Trotzdem hat sich bei Mittelabfluss nicht viel bewegt.
Damit die eigentlich unselige Förderung denn doch noch eine sinnvolle Verwendung findet, sollten zum einen die bürokratischen Hürden abgebaut werden. Die für den Förderantrag geforderte detaillierte Bedarfsanalyse wird weder von der Kommune noch von den Netzbetreibern benötigt und sollte stark vereinfacht werden. Eine Kommune sollte in der Ausschreibung höhere Bandbreiten fordern dürfen oder zumindest einen Migrationspfad zu den in der Breitbandstrategie der Bundesregierung geforderten 50 MBit/s bis 2014. Dann braucht sich die Kommune nicht in den nächsten Jahren wieder mit dem Thema befassen müssen. Die Technologie- und Anbieter-Neutralität sollte dagegen auf jeden Fall gewahrt bleiben, wenn wir den Wettbewerb erhalten wollen und auch mittelständische Anbieter eine Chance in dem Wachstumsmarkt erhalten.
Im Gegensatz zur kritischen Würdigung der allgemeinen Förderung eines Breitband-Ausbaus ist die Förderung der Verlegung von Leerrohren im Beilauf ausdrücklich zu begrüßen. Nur mit einer rechtzeitigen und planvollen, aber auch konsequenten Verlegung von Leerrohren sind wir in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren in der Lage, ein Glasfasernetz unter wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren, das bis zum Hausanschluss reicht und dann 100 MBit/s und mehr für Haushalte und Unternehmen ermöglicht.
Eigen Artikel zu einer Veranstaltung des VATM zu diesem Thema vom 29.10.09 findet sich auf dem Portal von www.portel.de:
http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/40921-foerdermittel-millionen-...
- Blog von j.kaack
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