Der Unsinn mit der 1 Mbit/s Grenze beim Breitband-Ausbau

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Die Beantragung von Förderungmitteln für den Breitband-Ausbaus nach dem GAK-Programm ist nur dann erfolgversprechend, wenn derzeit im jeweiligen Ortsteil mehrheitlich eine Bandbreite von weniger als 1 Mbit/s verfügbar ist – und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann die Kommune im Rahmen einer Ausschreibung Angebote für einen Ausbau mit mindestens 2 Mbit/s einfordern. Nur wie weit kommt der Nutzer bei der heutigen multimedialen Aufbereitung vieler Internetseiten und bei der beruflichen Nutzung im Homeoffice mit 2 Mbit/s? Eine sinnvolle Nutzung des Internets erfordert eher 16 Mbit/s und in Ballungsgebieten sind folgerichtig bereits Anschlüsse mit 50 Mbit/s großräumig zu bekommen. Damit ist auch hochauflösendes Fernsehen über den Internet-Anschluss ohne Einschränkungen möglich.

Bei einem aktuellen Projekt des Breitband-Ausbaus in der Fläche wurde eine umfassende Befragung bei Bürgern und Unternehmern durchgeführt. Dabei musste ein Ortsteil mit weniger als 5.000 Einwohnern aufgeteilt werden in einen Teil mit einer „ausreichenden“ Versorgung von mehrheitlich mehr als 1 Mbit/s und einem mit durchschnittlich weniger als 1 Mbit/s unterversorgten Teil. Der Unterschied in der durchschnittlichen Bandbreite beträgt knapp 1 Mbit/s. Zwar lässt sich beim Grad der Unzufriedenheit noch ein Unterschied von über 15 % feststellen, der absolute Wert liegt aber bei fast 80 % und spricht nicht für allgemeine Zufriedenheit. Betrachtet man die Wechselbereitschaft, so ist der Unterschied mit unter 5 % deutlich kleiner.

Die Notwendigkeit der Unterteilung von einzelnen Ortschaften in Teile mit höherer und zu geringer Versorgung ist ein von der EU vorgegebener Bürokratismus, der nur schwer nachvollziehbar ist, am wenigsten für betroffene Bürger! Im Rahmen des beschriebenen Förderprojektes haben sich Einwohner eines anderen Ortsteils an die Stadtverwaltung gewendet, weil sie nicht berücksichtigt werden. Der Grund ist formal sehr einfach: nur ca. 7 % der Anschlüsse haben eine Bandbreite von weniger als 1 Mbit/s und so besteht keine Förderfähigkeit! Allerdings reicht die verfügbare Bandbreite in diesem Ortsteil nur bis 3 Mbit/s, nach Brüsseler Rahmenbedingungen aber im Sinne der Daseinsvorsorge völlig ausreichend! Wen stört es dabei außerhalb der Kommune, dass Bürger nicht in diesen Ortsteil neu zuziehen oder die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes nicht möglich ist?

Nicht nur Einwohner betroffener Ortschaften können diese Regelungen nicht nachvollziehen, sie schaffen auch keine nachhaltige Zukunftssicherheit. Erfolgt mithilfe von Fördermitteln und nach Durchlaufen eines aufwändigen Projektes ein Ausbau mit 2 Mbit/s oder vielleicht sogar mit 6 Mbit/s, so kann man sicher sein, dass nach einigen Jahren wieder Unzufriedenheit bei privaten und gewerblichen Internetnutzern aufkommen wird! Wie der Weg zu den von der Bundesregierung im Jahr 2009 proklamierten ziel von 50 Mbit/s für 75 % der Haushalte in 2014 aussehen soll, bleibt völlig im Dunkeln. Die Netzbetreiber und Kommunen werden es schon irgendwie einrichten …

Es lässt sich unschwer prognostizieren, dass das für 2010 gesetzte Ziel der Schließung aller weißen Flecken nicht erreicht wird. Vorsorglich hat man das GAK-Förderprogramm schon mal bis 2013 verlängert. In den Ballungsgebieten wird eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sicher erreicht werden und schon heute finden sich entsprechende Angebote überwiegend auf der Basis von Fiber-to-the-Curb Konzepten (z.B. mittels VDSL) oder über einen Ausbau der Kabelnetze. Vereinzelt wird auch der Fiber-to-the-Home Ansatz realisiert. Aber wie sieht die übergreifende Strategie für den ländlichen Raum aus, der wie das Beispiel von Kaarst oder Bad Homburg beweist, ja schon dicht an den Grenzen der Ballungsgebiete beginnt?